{"id":516,"date":"2019-07-06T17:02:48","date_gmt":"2019-07-06T16:02:48","guid":{"rendered":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/?page_id=516"},"modified":"2019-08-22T20:09:57","modified_gmt":"2019-08-22T19:09:57","slug":"kontakt","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/?page_id=516","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<div id='av_section_1' class='avia-section main_color avia-section-default avia-no-border-styling avia-bg-style-scroll  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling   container_wrap fullsize' style=' '  ><div class='container' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-516'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<div style='padding-bottom:10px; font-size:65px;' class='av-special-heading av-special-heading-h3  blockquote modern-quote  avia-builder-el-1  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first   av-inherit-size '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >AGBs<\/h3><div class='special-heading-border'><div class='special-heading-inner-border' ><\/div><\/div><\/div>\n<section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p>1. Anzuwendendes Recht<\/p>\n<p>Es gilt deutsches Recht.<br \/>\nBei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschlie\u00dflich Montage gilt die \u201eVertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u201c (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird.<\/p>\n<p>2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Leistungen, bei denen die VOB Teil B nicht einbezogen wird, gelten zus\u00e4tzlich die Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.6.<\/p>\n<p>2.1 Auftragsannahme<\/p>\n<p>Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Best\u00e4tigung des Auftragnehmers zustande.<\/p>\n<p>2.2<\/p>\n<p>Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt, rechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige Witterungsverh\u00e4ltnisse verz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p>2.3 Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich ger\u00fcgt werden. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen Mangelanspr\u00fcche wegen offensichtlicher M\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>2.4<\/p>\n<p>Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen R\u00fccknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt die fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften \u00fcber den Bezug beweglicher Sachen.<\/p>\n<p>2.5 Abschlagszahlung<\/p>\n<p>Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann f\u00fcr Teilleistungen in H\u00f6he des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche M\u00e4ngel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in H\u00f6he des zweifachen voraussichtlichen M\u00e4ngelbeseitigungsaufwandes.<\/p>\n<p>2.6 Verg\u00fctung<\/p>\n<p>Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfachem Rechnungsbeleg sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.<\/p>\n<p>3. F\u00f6rmliche Abnahme<\/p>\n<p>Sofern vertraglich eine f\u00f6rmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchf\u00fchrung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zw\u00f6lf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.<\/p>\n<p>4. Pauschalierter Schadensersatz<\/p>\n<p>K\u00fcndigt der Auftraggeber vor Bauausf\u00fchrung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdr\u00fccklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<p>5.1 Technische Hinweise<\/p>\n<p>Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<br \/>\n\u2022 Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu \u00f6len oder zu fetten<br \/>\n\u2022 Abdichtungsfugen sind regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren<br \/>\n\u2022 Au\u00dfenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln.<\/p>\n<p>Diese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen.<\/p>\n<p>5.2<\/p>\n<p>Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<\/p>\n<p>6. Zahlung<\/p>\n<p>Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p>7. Aufrechnungsverbot<\/p>\n<p>Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>8. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>8.1<\/p>\n<p>Gelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>8.2<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen.<\/p>\n<p>8.3<\/p>\n<p>Werden Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fcckes oder von Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.<\/p>\n<p>8.4<\/p>\n<p>Werden die Eigentumsvorbehaltsgegest\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwas entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>9. Rechte<\/p>\n<p>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Berechnungen beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt noch an dritte Personen zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>10. Gerichtsstand<\/p>\n<p>Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers.<\/p>\n<\/div><\/section>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-516","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/516","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=516"}],"version-history":[{"count":10,"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/516\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":590,"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/516\/revisions\/590"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/marcnolle-raumkonzept.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=516"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}